Ab dem 1. Mai 2025 wird es für alle Krankenhäuser in Deutschland verpflichtend, den AR-Antrag (digitale Antragstellung zur Anschlussrehabilitation) elektronisch über die TI an die gesetzlichen Krankenkassen zu übermitteln. Grundlage dieser Neuerung ist das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG). Was bedeutet diese Umstellung konkret? Welche Chancen bietet sie? Und wie können Krankenhäuser die Digitalisierung erfolgreich umsetzen? All diese Fragen beantwortet Nubedian in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis :
- Was ist der AR-Antrag und warum ist er so wichtig?
- Telematikinfrastruktur als Grundlage der neuen Prozesse
- Hintergrund: Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)
- Ab 01.05.2025: Pflicht zur digitalen Übermittlung des AR-Antrags
- Vorteile der digitalen Anschlussrehabilitation für alle Beteiligten
- Herausforderungen bei der Umstellung
- Kurzzusammenfassung: Was Sie jetzt wissen müssen
- Fördermöglichkeiten durch das KHZG
- Caseform: Die nahtlose digitale Lösung für den AR-Antrag
- Fazit: Digitalisierung als Chance für bessere Nachversorgung
1. Was ist der AR-Antrag und warum ist er so wichtig?
Die Anschlussrehabilitation (AR) ist ein wesentliches Element der Nachversorgung nach einem stationären Krankenhausaufenthalt. Ziel ist es, Patientinnen und Patienten eine nahtlose medizinische Weiterbehandlung zu ermöglichen, um Genesung und soziale Reintegration zu fördern. Der AR-Antrag wird vom Krankenhaus gestellt, um bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse die Übernahme der Kosten für die Rehabilitation zu beantragen. Bisher erfolgte dieser Prozess oft papierbasiert oder per Fax – mit all den bekannten Nachteilen: Verzögerungen, Medienbrüche, und Fehleranfälligkeit. Die Digitalisierung des AR-Antrags soll genau diese Schwachstellen beseitigen. Durch die strukturierte und sichere Übermittlung über die Telematikinfrastruktur wird der gesamte Ablauf transparenter und schneller, was letztlich den Patientinnen und Patienten zugutekommt.
2. Telematikinfrastruktur als Grundlage der neuen Prozesse
Die Telematikinfrastruktur (TI) ist das digitale Rückgrat des deutschen Gesundheitswesens und bildet die Basis für eine sichere elektronische Patientenkommunikation und die strukturierte Überleitung medizinischer Informationen. Sie ermöglicht den sicheren, standardisierten Austausch sensibler medizinischer Daten zwischen verschiedenen Akteuren wie Krankenhäusern, Arztpraxen, Apotheken und Krankenkassen. Für die Übermittlung des AR-Antrags kommt das Kommunikationsverfahren KIM („Kommunikation im Medizinwesen“) zum Einsatz. KIM ermöglicht es, medizinische Dokumente standardisiert und datenschutzkonform zu verschicken – ganz ähnlich wie eine E-Mail, aber speziell für das Gesundheitswesen entwickelt. Die Nutzung der TI stellt sicher, dass der sensible Informationsaustausch den hohen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird und gleichzeitig effizienter abläuft.
3. Hintergrund: Das Gesundheitsversorgungsweiterentwick lungsgesetz (GVWG)
Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) wurde eingeführt, um die Versorgungsqualität im deutschen Gesundheitswesen nachhaltig zu verbessern. Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Digitalisierung administrativer Prozesse, um Bearbeitungszeiten zu verkürzen, die Transparenz zu erhöhen und die Patientensicherheit zu steigern. Die Verpflichtung zur digitalen Übermittlung des AR-Antrags ist ein wichtiger Baustein dieser Strategie.
4. Ab 01.05.2025: Pflicht zur digitalen Übermittlung des AR-Antrags
Während die digitale Übermittlung des AR-Antrags bisher freiwillig war, endet die Übergangsphase bald: Ab dem 1. Mai 2025 sind alle Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, den elektronischen Rehabilitationsantrag ausschließlich über die TI an die gesetzlichen Krankenkassen zu übermitteln. Für Einrichtungen, die noch auf analoge Prozesse setzen, besteht somit dringender Handlungsbedarf. Wer sich nicht rechtzeitig umstellt, riskiert nicht nur Verzögerungen in der Patientenversorgung, sondern auch rechtliche Konsequenzen. Die gute Nachricht: Digitale Lösungen wie Caseform unterstützen Krankenhäuser dabei, den neuen Anforderungen einfach und effizient gerecht zu werden.
5. Vorteile der digitalen Anschlussrehabilitation für alle Beteiligten
Die verpflichtende Digitalisierung des AR-Antrags ist weit mehr als eine reine Formalität.
Sie bietet zahlreiche Vorteile für alle Beteiligten:
- Für Patientinnen und Patienten: Schnellere Bearbeitung des Rehabilitationsantrags, nahtlose Weiterbehandlung und geringere Wartezeiten.
- Für Krankenhäuser: Reduktion administrativer Aufwände, schnellere Rückmeldungen der Krankenkassen, höhere Prozesssicherheit.
- Für Krankenkassen: Strukturierte Datenübermittlung erleichtert die Bearbeitung und verbessert die Qualität der Entscheidungen.
Im Klinikalltag bedeutet das: Wo früher Faxgeräte überlastet waren und Rückfragen zu Anträgen Tage dauern konnten, werden heute Anträge strukturiert übermittelt und Antworten innerhalb kürzester Zeit empfangen. Die neue digitale Infrastruktur schafft mehr Transparenz und Verlässlichkeit im Entlassmanagement.
6. Herausforderungen Umstellung
Die Umstellung auf den digitalen AR-Antrag bringt für viele Krankenhäuser auch Herausforderungen mit sich. Neben der technischen Anbindung an die Telematikinfrastruktur müssen Mitarbeitende geschult werden, damit sie die neuen Prozesse sicher anwenden können. Zudem ist häufig eine Anpassung der bestehenden Entlassmanagement-Workflows notwendig, um den neuen digitalen Anforderungen gerecht zu werden. Eine frühzeitige und strukturierte Planung der Umstellung ist daher entscheidend, um reibungslose Abläufe und die fristgerechte Umsetzung sicherzustellen.
7. Kurzzusammenfassung: Was Sie jetzt wissen müssen
- Ab 01.05.2025 müssen alle Krankenhäuser den AR-Antrag digital über die Telematikinfrastruktur (TI) versenden.
- Grundlage ist das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG).
- Die digitale Antragstellung beschleunigt Prozesse, reduziert Fehler und verbessert die Nachversorgung.
- KIM („Kommunikation im Medizinwesen“) ist der technische Standard für die sichere Übermittlung.
- Krankenhäuser können die Umstellung noch über Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) unterstützen lassen.
- Lösungen wie Caseform helfen, den digitalen AR-Antrag strukturiert und TI-konform abzuwickeln.
8. Fördermöglichkeiten KHZG
Krankenhäuser, die noch nicht vollständig auf digitale Antragsverfahren umgestellt haben, können Fördermöglichkeiten aus dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) nutzen. Diese Förderungen unterstützen gezielt Digitalisierungsprojekte im Bereich der Patientenversorgung und Verwaltung. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Website.
9. Caseform: Die nahtlose digitale Lösung für den AR-Antrag
Mit Caseform, unserer digitalen Entlassplattform, bieten wir Krankenhäusern eine praxiserprobte Lösung, um den gesamten AR-Antrag digital abzubilden und nahtlos über die Telematikinfrastruktur zu übermitteln.
Caseform unterstützt den gesamten Prozess: von der strukturierten Datenerfassung über automatische Plausibilitätsprüfungen bis zur sicheren Übermittlung an die Krankenkassen. Zusätzlich bietet Caseform eine komfortable Benutzeroberfläche, Erinnerungsfunktionen und vollständige Dokumentation, um die Compliance sicherzustellen. Dank integrierter KIM-Schnittstelle erfolgt die Übertragung vollständig TI-konform und datenschutzsicher.
In diesem ausführlichen Beitrag haben wir bereits genau erklärt, wie Caseform den digitalen AR-Antrag abbildet und welche weiteren Vorteile unsere Plattform bietet.
10. Fazit: Digitalisierung als Chance für bessere Nachversorgung
Die Digitalisierung des AR-Antrags ist erst der Anfang einer umfassenden Transformation im Entlassmanagement. Zukünftig könnten weitere Anwendungen folgen, die eine noch engere Verzahnung zwischen Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und ambulanten Versorgern ermöglichen. Durch die beschleunigte Nachversorgung profitieren Patientinnen und Patienten von einer schnelleren Genesung und einer besseren Lebensqualität. Gleichzeitig werden die Ressourcen der Gesundheitseinrichtungen effizienter genutzt – ein entscheidender Faktor angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels.
Außerdem markiert die verpflichtende Einführung des digitalen AR-Antrags über die Telematikinfrastruktur einen wichtigen Meilenstein in der Digitalisierung des Gesundheitswesens.Krankenhäuser, die frühzeitig auf moderne, TI-kompatible Lösungen wie Caseform setzen, sichern sich nicht nur rechtliche Konformität, sondern auch spürbare Vorteile bei der Nachversorgung der Patientinnen und Patienten nach dem Krankenhausaufenthalt.
Wer jetzt handelt, profitiert doppelt: durch Prozessoptimierung und durch attraktive Fördermöglichkeiten im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes.
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