Seit dem 25.05.2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) mit zahlreichen neuen rechtlichen Vorgaben in Kraft getreten. Neu sind dabei vor allem die hohen Bußgelder, die bei einem Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung drohen. Alle Verfahren, mit welchen personenbezogene Daten verarbeitet oder gespeichert werden, müssen hinsichtlich Erfüllung der neuen Vorgaben geprüft werden.
Als Vorreiter in Sachen Datenschutz und modernen Technologien erfüllen unsere Softwarelösungen die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung. Gemeinsam mit unserem Datenschützer haben wir unsere Verfahren frühzeitig überprüft und angepasst. Unsere Kunden profitieren davon in doppelter Hinsicht. Zum einen wurde das Vertragswerk inklusive Auftragsverarbeitungsvertrag direkt angepasst und proaktiv an unsere Kunden und Interessenten versendet und zum anderen unterstützen wir unsere Kunden mit Verfahrensverzeichnissen, Datenschutzkonformen Dokumenten in CareCM, wie beispielsweise der Einverständniserklärung für die Klienten.
Für weitere Informationen zum Thema Datenschutz und damit verbunden der Software CareCM, kontaktieren Sie uns einfach.
CareSD Version 4.3 – Ein weiterer Schritt in die Zukunft
Ende März wurde mit der Version CareSD 4.3 ein umfangreiches Update mit zahlreichen Neuerungen fertiggestellt. Unversicherte und Asylbewerber können nun über die Stammdaten verwaltet und Leistungsansprüche, Kostenträger sowie der aktuelle Aufenthaltstitel erfasst [...]
Fachtagung für Soziale Arbeit am 22.03.2017 in Enzensberg
Die nubedian GmbH ist auch in diesem Jahr wieder als Aussteller auf der Fachtagung für Soziale Arbeit am 22.03.2017 in der Fachklinik Enzensberg, Hopfen am See mit dabei. Auch in diesem Jahr präsentieren [...]
Beteiligung am Innovationsfondprojekt CoCare
Die nubedian GmbH beteiligt sich als Projektpartner am Projekt CoCare (coordinated medical care). Das Projekt wird durch den Innovationsfond des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gefördert. Ziel des Projektes ist es die Versorgungsqualität und -effizienz der [...]