Weg geebnet für den digitalen AR-Antrag.

Mit der Digitalisierung des Verfahrens für die Anschlussrehabilitation (AR-Antrag) nach § 301 Abs. 3 SGB V wird die Rehabilitation effizienter und transparenter. Der strukturierte Datenaustausch ersetzt die bisherige Fax-Kommunikation durch eine digitale und sichere Lösung, die allen Beteiligten zugutekommt.

Das elektronische Verfahren für den AR-Antrag wurde durch das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) eingeführt, um die Antragsübermittlung zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen über die Telematikinfrastruktur (TI) zu vereinfachen. Krankenhäuser können sich die Umstellung auf den digitalen AR-Antrag noch bis Ende des Jahres über KHZG-Fördergelder fördern lassen.

Ab 1. Mai 2025 wird die Teilnahme für alle Krankenhäuser verpflichtend. Ziel ist eine sichere und papierlose Abwicklung des AR-Antrags, die den Entlass- und Überleitungsprozess optimiert.

Unsere Entlassplattform Caseform bildet den gesamten AR-Antrag digital ab und ermöglicht die nahtlose Übermittlung über die TI.

Voraussetzungen & Vorteile für Sozialdienste / IT.

Mathias Schmon, Geschäftsführer