Weg geebnet für den digitalen AR-Antrag.
Mit der Digitalisierung des Verfahrens für die Anschlussrehabilitation (AR-Antrag) nach § 301 Abs. 3 SGB V wird die Rehabilitation effizienter und transparenter. Der strukturierte Datenaustausch ersetzt die bisherige Fax-Kommunikation durch eine digitale und sichere Lösung, die allen Beteiligten zugutekommt.
Das elektronische Verfahren für den AR-Antrag wurde durch das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) eingeführt, um die Antragsübermittlung zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen über die Telematikinfrastruktur (TI) zu vereinfachen. Krankenhäuser können sich die Umstellung auf den digitalen AR-Antrag noch bis Ende des Jahres über KHZG-Fördergelder fördern lassen.
Ab Mai 2025 wird die Teilnahme für alle Krankenhäuser verpflichtend. Ziel ist eine sichere und papierlose Abwicklung des AR-Antrags, die den Entlass- und Überleitungsprozess optimiert.
Unsere Entlassplattform Caseform bildet den gesamten AR-Antrag digital ab und ermöglicht die nahtlose Übermittlung über die TI.
Voraussetzungen & Vorteile für Sozialdienste / IT.
AR-Antrag neu gedacht: Analog und digital im Vergleich
Ihre Vorteile
Beschleunigte und transparente Prozesse
Die elektronische Übermittlung des AR-Antrags ermöglicht eine schnellere Bearbeitung durch die Krankenkassen. Der Status jedes Antrags ist in Echtzeit nachvollziehbar, was die Arbeit des Sozialdienstes effizienter und transparenter gestaltet.
Reduzierung von Fehlern
Durch die Digitalisierung und standardisierte Übermittlung des AR-Antrags wird das Risiko von Eingabefehlern und Missverständnissen, die im manuellen Prozess häufig auftreten, erheblich gesenkt.
Verbesserte Kommunikation mit den Krankenkassen
Die strukturierten Datensätze und der direkte Austausch über die TI verbessern die Kommunikation und Abstimmung mit den Krankenkassen, was die Koordination der Anschlussrehabilitation wesentlich optimiert.
Technische Voraussetzungen
Ihre Vorteile
Effizienzsteigerung durch Digitalisierung
Mit Caseform wird der AR-Antrag elektronisch über die Telematikinfrastruktur (TI) an die Kostenträger übermittelt. Dies reduziert manuelle Arbeitsprozesse sowie den Papieraufwand und beschleunigt den gesamten Ablauf.
Integration in die bestehende IT-Landschaft
Caseform ist eine KIS-agnostische Lösung, die sich reibungslos in bestehende Krankenhaus-IT-Systeme integrieren lässt, ohne zusätzliche Anpassungen vorzunehmen.
Einhaltung der IT-Compliance
Die Nutzung der TI und der standardisierte Datenaustausch gewährleisten hohe Sicherheitsstandards und den Schutz sensibler Patientendaten.
Roadmap zur Einführung.
Bevor der produktive Datenaustausch zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen startet, wird zunächst ein Test- und Pilotverfahren mit bestimmten Teilnehmern durchgeführt.
Softwarehersteller, die bereits bis zum 31.10.2024 am Pilotprojekt teilgenommen haben, beginnen ab dem 01.11.2024 mit dem Rollout bei ihren Kunden. Dieser Roll-Out erfolgt parallel zur laufenden Pilotierung.
Sobald die technischen Voraussetzungen in einem Krankenhaus erfüllt sind, kann es am Datenaustausch zur Anschlussrehabilitation teilnehmen. Ab dem 01.05.2025 sollen dann alle Krankenhäuser am Datenaustausch teilnehmen.