Weg geebnet für den digitalen AR-Antrag.

Mit der Digitalisierung des Verfahrens für die Anschlussrehabilitation (AR-Antrag) nach § 301 Abs. 3 SGB V wird die Rehabilitation effizienter und transparenter. Der strukturierte Datenaustausch ersetzt die bisherige Fax-Kommunikation durch eine digitale und sichere Lösung, die allen Beteiligten zugutekommt.

Das elektronische Verfahren für den AR-Antrag wurde durch das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) eingeführt, um die Antragsübermittlung zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen über die Telematikinfrastruktur (TI) zu vereinfachen. Krankenhäuser können sich die Umstellung auf den digitalen AR-Antrag noch bis Ende des Jahres über KHZG-Fördergelder fördern lassen.

Ab Mai 2025 wird die Teilnahme für alle Krankenhäuser verpflichtend. Ziel ist eine sichere und papierlose Abwicklung des AR-Antrags, die den Entlass- und Überleitungsprozess optimiert.

Unsere Entlassplattform Caseform bildet den gesamten AR-Antrag digital ab und ermöglicht die nahtlose Übermittlung über die TI.

Voraussetzungen & Vorteile für Sozialdienste / IT.

Roadmap zur Einführung.

Bevor der produktive Datenaustausch zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen startet, wird zunächst ein Test- und Pilotverfahren mit bestimmten Teilnehmern durchgeführt.

Softwarehersteller, die bereits bis zum 31.10.2024 am Pilotprojekt teilgenommen haben, beginnen ab dem 01.11.2024 mit dem Rollout bei ihren Kunden. Dieser Roll-Out erfolgt parallel zur laufenden Pilotierung.

Sobald die technischen Voraussetzungen in einem Krankenhaus erfüllt sind, kann es am Datenaustausch zur Anschlussrehabilitation teilnehmen. Ab dem 01.05.2025 sollen dann alle Krankenhäuser am Datenaustausch teilnehmen.

Jetzt von Fax zu Digital wechseln. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung des digitalen AR-Antrags.