Seit 1. Oktober 2017 ist jedes Krankenhaus dazu verpflichtet, die unmittelbare Anschlussversorgung des Patienten nach dessen Krankenhausentlassung zu gewährleisten. Dazu gehört, dass das Krankenhaus feststellt, ob bzw. welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen nach der Entlassung erforderlich sind. Des Weiteren ist am 1. Februar 2019 der Rahmenvertrag Entlassmanagement-Reha in Kraft getreten. Hierbei werden ebenfalls die Rehabilitationseinrichtungen dazu aufgefordert, eine lückenlose Anschlussversorgung nach der Entlassung des Rehabilitanden sicherzustellen.
Details zum Vortrag folgen in Kürze.
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