Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) – Patientenportale

KHZG

Patientenportal nach § 19 KHZG.

Mit Verabschiedung des Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) und damit verbunden der Veröffentlichung der finalen Förderrichtlinie des BAS vom 30.11.2020 wurden die detaillierten Voraussetzungen für eine Förderung von digitalen Patientenportalen nach §19 Abs. 1 Nummer 2 KHZG bekannt. Caseform erfüllt bereits heute die unter Punkt 4.3.2.3. der Förderrichtlinie (digitales Entlassmanagement) definierten MUSS-Kriterien.

Förderfähig im Sinne des §19 KHSFV sind Patientenportale, die ein digitales Aufnahme- und Entlassmanagement sowie das Überleitungsmanagement von Patientinnen und Patienten zu nachgelagerten Leistungserbringern ermöglichen. Voraussetzung für eine Förderung ist die Umsetzung aller drei Teilbereiche des Fördertatbestands 2, also auch digitales Aufnahme- und Behandlungsmanagement.

Hierfür hat nubedian strategische Partnerschaften geschlossen und ist Teil eines KHZG Konsortiums. Unsere Partner sind:

Die Zielsetzung des KHZG passt dabei zu 100 % zu den Mehrwerten, die die Plattform Caseform bietet:

  • Reduktion des Aufwandes für Mitarbeiter bei der Organisation der Anschlussversorgung
  • Sicherer Austausch strukturierter Daten
  • Vermeidung von Versorgungsbrüchen

Folgende spezifische funktionale Anforderungen für das digitale Entlassmanagement werden dabei durch Caseform erfüllt:

Funktion Erfüllt Beschreibung
Strukturierten Datenaustausch zwischen Leistungserbringern und die Bereitstellung von Dokumenten auf Basis anerkannter Standards an nachgelagerte Leistungserbringer.

Daten werden auf Basis eines interdisziplinär entwickelten Fragebogens strukturiert zwischen entlassender Organisation und aufnehmender Organisation ausgetauscht.

Für den datenschutzkonformen Austausch von Informationen kommt eine innovative Ende-zu-Ende Verschlüsselung zum Einsatz. Sicherheitsmaßnahmen der Plattform Caseform orientieren sich dabei am BSI Standard.

Versorgungsbedarf ihrer Patientinnen und Patienten auf einer Plattform melden, Rückmeldung hinsichtlich passender freier Kapazitäten bekommen können. Die Organisation, die für einen Patienten einen passenden Nachversorger sucht, gibt den Bedarf des Patienten manuell ein oder lässt diesen über eine Schnittstelle übertragen. Auf Basis eines transparenten und regelbasierten Matching-Verfahrens, werden passende Nachversorger über den Versorgungswunsch des Patienten informiert. Entsprechend Ihrer Kapazitäten haben Nachversorger die Möglichkeit die Versorgung zu- oder abzusagen.
Datenspeicherung der Patientinnen und Patienten in deren elektronischer Patientenakte nach § 341 SGB V ermöglichen sowie (auf Wunsch des Patienten und/ oder berechtigten Angehörigen) auch in anderen digitalen Akten bereitstellen. Die Plattform Caseform kann über Schnittstellen (bspw. HL7 v2 Standard) Informationen und Ergebnisse dem Krankenhausinformationssystem zur Verfügung stellen, die dann in die ePa übertragen werden können.

Laden Sie hier die vollständige KHZG-Informationsbroschüre von nubedian herunter.

Wir unterstützen Sie auch im Projektmanagement bei der Umsetzung der KHZG-Projekte, melden Sie sich gerne!

nubedian verfügt über geschulte und vom BAS zertifizierte Projektleiter für die Umsetzung der Förderprojekte.

 

Marthias Schmon Geschäftsführer

Mathias Schmon

CEO

[email protected]

0721/7540 3660

Allgemeine Anforderung nach Punkt 4.2.1 der Förderrichtlinie.

Diese Anforderungen stellen allgemeine Voraussetzungen dar, die erfüllt sein müssen, damit ein Vorhaben förderfähig ist.

Requirements Erfüllt Beschreibung
Einsatz anerkannter Standards für den Austausch medizinischer Daten zur Herstellung einer durchgehenden Interoperabilität digitaler Dienste. Caseform ist bereits heute über standardisierte Schnittstellen (bspw. HL7 v2) an unterschiedlichste Primärsysteme angebunden und kann sowohl Daten empfangen als auch senden.
Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit nach dem jeweiligen Stand der Technik. Caseform ist datenschutzkonform und orientiert sich am BSI Standard.
Generierte, für Patientinnen und Patienten relevante Dokumente und Daten, die in die elektronische Patientenakte nach § 341 SGB V übertragbar sind. Bereits heute überträgt Caseform Suchergebnisse und Dokumente an verschiedenste Systeme, von wo aus sie in die ePa des Patienten übertragbar sind.

Folgende Vorteile ergeben sich für Ihr Krankenhaus.

Wir unterstützen Sie im Antragsprozess
Kosten, die durch die Einführung eines Patientenportals entstehen, werden bis zu 100% gefördert
Durch die Einführung von Patientenportalen entgehen sie möglichen Strafzahlungen ab 2025
Steigerung der Erlössituation durch Verweildauerreduktion
Vollständiger Nachweis bei MDK-Prüfungen

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihres KHZG-Projekts.
Melden Sie sich gerne.