Nachdem Entlass- und Überleitungsplattformen wie Caseform im Rahmen des KHZG und dem Thema Patientenportal verstärkt im Fokus sind, bietet nubedian nun auch Pflegeberaterinnen und Pflegeberater die Möglichkeit in der Software für Pflegeberatung CareCM automatisiert Anfragen für die Nachsorge ihrer Klienten an. Mit der CareCM, welche auf der innovativen Cloudplattform SmartWE der CAS Software AG aufsetzt, ist es bereits möglich Beratungsgespräche zu dokumentieren, Versorgungspläne zu erstellen und diese ab 2023 gesetzeskonform über die Telematikinfrastruktur zu versenden.
Dabei onboarden wir die pflegerischen Nachversorger auf Caseform und unterstützen bei der Einladung der Kooperationspartner. Durch regelmäßige Schulungen der Nachversorger werden sie schnell mit dem System vertraut gemacht.
Für die Beratungsstellen entstehen vielseitige Vorteile:
- Mit wenigen Klicks passende pflegerische Nachversorger finden
- Wohnortnah oder bundesweit passgenaue Versorgungsangebote zu finden
- Zeitersparnis durch effiziente und automatisierte Prozesse
- Transparente und wohnortnahe Suche
- DSGVO-konforme Übertragung von Daten und Dokumenten
Bei Fragen und Interesse nehmen Sie hier gerne Kontakt zu uns auf.
CareCM Webinar: Update zum neuen Leistungsverzeichnis
Im Mai 2025 fand unser einstündiges CareCM-Webinar zum neuen Leistungsverzeichnis statt – und das mit beeindruckender Resonanz: Über 100 Teilnehmende aus Pflegestützpunkten und Beratungsstellen waren live dabei. Dieses große Interesse bestätigt den Bedarf an [...]
Stimmen aus dem Versorgernetzwerk: #7 Homecare
Mit unserer Entlassplattform Caseform bieten wir eine zentrale Schnittstelle zwischen Krankenhäusern und nachgelagerten Leistungserbringern. Aufgrund dieser Vermittlerrolle erhalten wir wertvolle Einblicke von verschiedensten Gesundheitsakteuren. Diese vielfältigen Perspektiven möchten wir mit Ihnen teilen und den [...]
Ab 01.05.2025 Pflicht: Digitaler AR-Antrag über die Telematikinfrastruktur – Was Krankenhäuser jetzt wissen müssen
Ab dem 1. Mai 2025 wird es für alle Krankenhäuser in Deutschland verpflichtend, den AR-Antrag (digitale Antragstellung zur Anschlussrehabilitation) elektronisch über die TI an die gesetzlichen Krankenkassen zu übermitteln. Grundlage dieser Neuerung ist das [...]