Wenn eine weiterführende Versorgung des Patienten nicht sichergesellt werden kann, besteht die Möglichkeit Übergangspflege im Krankenhaus zu beantragen. Dabei müssen bestimmte Grundvoraussetzungen nachgewiesen werden, damit Anspruch auf diese finanzielle Leistung besteht.
Überblick Übergangspflege im Krankenhaus
Mit der Übergangspflege nach § 39e SGB V hat der Gesetzgeber eine neue Leistung der Krankenkassen eingeführt. Sie umfasst die Weiterversorgung der PatientInnen (u.a. Arznei-, Heil und Hilfsmittel, Grund- und Behandlungspflege) und kommt zum Tragen, wenn der Versorgungsbedarf auf Kurzzeitpflege, Häusliche Krankenpflege, Rehabilitation oder Pflegeleistungen nach dem SGB XI nicht oder nur unter erheblichem Aufwand erbracht werden kann. Dabei haben Betroffene je Klinikbehandlung längstens 10 Tage Anspruch auf die Übergangspflege.
Für den Anspruch auf Erhalt der Übergangspflege im Krankenhaus müssen Grundvoraussetzungen seitens der Krankenhäuser erfüllt werden. Es sind entsprechende Aufwände nachzuweisen, welche im Vorfeld im Rahmen des Entlassmanagements und der dazugehörigen Organisation der Anschlussversorgung entstanden sind. Dazu gehören unter anderem:
- Datumsbeginn der Organisation der Anschlussversorgung
- die erfolgte Abstimmung der geeigneten Anschlussversorgung mit PatientIn/Angehörigen
- die Feststellung des Nachsorgebedarfs sowie der Antragsstellung an den Kostenträger auf Kostenübernahme
- die frühzeitige Einbindung der Krankenkasse
- die Anfrage von mindestens 20[1] die für die erforderliche Anschlussversorgung geeigneten Einrichtungen bzw. Anbieter (Anschlussversorger)
Die vollständigen Leitlinien für die Dokumentation der Aufwände haben der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft in der Dokumentations-Vereinbarung Übergangspflege festgehalten. Überdies hat der GKV-Spitzenverband ein entsprechendes Dokumentation-Muster für die Übergangspflege zur Verfügung gestellt.
Dokumentationsklarheit in der Übergangspflege mit digitalen Lösungen
Neben der manuellen Dokumentation, eröffnen Softwarelösungen die Möglichkeit automatisiert die erforderlichen Aufwände zu dokumentieren. So können die Kliniksozialdienste, die Mitarbeitenden der Pflegeüberleitung und Case Manager die oben genannten Kennzahlen und Informationen mithilfe unserer Softwarelösungen CareSD (Leistungsdokumentation) und Caseform (Plattform fürs digitale Entlassmanagement) digital, effizient und zeitersparend erheben. Zudem bieten die vorgestellten Lösungen den Kliniken einen rechtssicheren Leistungsnachweis und juristische Absicherung der Einrichtung gegenüber Kostenträger oder Prüfinstanzen wie dem Medizinische Dienst.
In CareSD werden prozessunterstützende Maßnahmen im Entlassmanagement wie Terminorganisation, Absprachen, Behandlungsverlauf uvm. konkret und transparent dokumentiert. Durch die Verknüpfung zu Caseform werden mittels Schnittstelle die versorgungsrelevanten Patientendaten automatisch übertragen und eine passende Nachversorgung gefunden. Dank der bidirektionalen Schnittstellen werden neue Informationen hinsichtlich der Entlassung ins KIS zurückübermittelt, sodass das Behandlungsteam aus Ärzten, Station sowie Controlling in Echtzeit eine Info über den Fallstatus haben. Schließlich werden ab Anforderung bis Entlassung die entstehenden Leistungen schnell, einfach und vollständig digital in den Systemen erfasst – und alles ohne Medienbrüche.
[1] Sofern nur eine geringere Zahl von Nachversorgern durch den Bedarf der Patienten in Frage kommt, kann eine geringere Anzahl ebenfalls ausreichend sein (bspw. Schwerlastbett).
Nachfolgend finden Sie die meist gestellten Fragen zur Übergangspflege. Bei weiteren Informationen zum Nachweis der Übergangspflege schreiben Sie uns gerne per E-Mail an [email protected].
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