Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen – Hegau-Jugendwerk versorgt nun auch erwachsene Patient*innen und setzt Caseform für die Entlassung ein

Angesichts der Corona-Situation sind momentan viele Akteure im Gesundheits- und Sozialwesen auf verschiedene Weise herausgefordert. Flexibilität und kreative Lösungen sind gefragt. Dies beinhaltet auch manchmal unbekannte Wege zu gehen. Letzteres galt auch für das Hegau-Jugendwerk, welches dem Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz (GLKN) zugehörig ist. Normalerweise bietet das neurologische Krankenhaus und Rehabilitationszentrum Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit einer Rehabilitation nach einer neurologischen Erkrankung. Doch durch das Corona-Virus wurden sie einer neuen Aufgabe gegenübergestellt: die Versorgung erwachsener Patienten und damit verbunden die Entlassung dieser Patientengruppe in die pflegerische ambulante und stationäre Nachversorgung. Aufgrund des Ausbruchs des Virus in anderen Einrichtungen, fängt das Hegau-Jugendwerk weggebrochene Kapazitäten auf. Im Rahmen der anstehenden Organisation der Patientenüberleitung wurde das Rehabilitationszentrum mit neuen Fragen konfrontiert: wie erfolgt eine einfache und effiziente Organisation der Pflegeüberleitung?

Eine Lösung sah die Einrichtung in der Anwendung von Caseform. Caseform vernetzt Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Rehakliniken mit ihren entsprechenden Nachversorgern per Online-Rundruf. Die Erfolgsaussichten sind dabei vielversprechend. Sofern freie Kapazitäten vorhanden sind, erhalten Akutkrankenhäuser durchschnittlich bereits nach 2 Stunden die ersten Zusagen und innerhalb von 4 Stunden kommen Aufträge mit den jeweiligen Nachversorgern zustande. Die sichere Patientenüberleitung kann also binnen eines Tages erfolgen.

Mehr Informationen über das Patientenportal Caseform finden Sie auf www.caseform.de.

Veröffentlichung der technischen Beschreibung für den elektronischen Versorgungsplan

26.02.2024|

Pflegestützpunkte, die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI anbieten, sollen den elektronischen Versorgungsplan zukünftig weiteren Beteiligten (bspw. Ärzteschaft oder Pflegeeinrichtungen) über die Telematikinfrakstur übermitteln. Mit der Veröffentlichung der technischen Beschreibung hat der GKV-Spitzenverband jetzt [...]