Seit dem 25.05.2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) mit zahlreichen neuen rechtlichen Vorgaben in Kraft getreten. Neu sind dabei vor allem die hohen Bußgelder, die bei einem Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung drohen. Alle Verfahren, mit welchen personenbezogene Daten verarbeitet oder gespeichert werden, müssen hinsichtlich Erfüllung der neuen Vorgaben geprüft werden.

Als Vorreiter in Sachen Datenschutz und modernen Technologien erfüllen unsere Softwarelösungen die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung. Gemeinsam mit unserem Datenschützer haben wir unsere Verfahren frühzeitig überprüft und angepasst. Unsere Kunden profitieren davon in doppelter Hinsicht. Zum einen wurde das Vertragswerk inklusive Auftragsverarbeitungsvertrag direkt angepasst und proaktiv an unsere Kunden und Interessenten versendet und zum anderen unterstützen wir unsere Kunden mit Verfahrensverzeichnissen, Datenschutzkonformen Dokumenten in CareCM, wie beispielsweise der Einverständniserklärung für die Klienten.

Für weitere Informationen zum Thema Datenschutz und damit verbunden der Software CareCM, kontaktieren Sie uns einfach.

Caseform unterstützt Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft bei der Suche nach Pflegediensten

26.07.2023|

Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft als Anlaufstelle für MS-Erkrankte und AngehörigeDer DMSG-Landesverband NRW ist Anlaufstelle für etwa 50.000 MS-Erkrankte in Nordrhein-Westfalen und deren Angehörige. Durch professionelle Information, Beratung, Betreuung und Selbsthilfe begleitet die DMSG die betroffenen [...]