Die Bundesregierung hat im September 2020 das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) verabschiedet, welches die Digitalisierung der deutschen Kliniklandschaft vorantreiben soll. Demnach wird der Bund insgesamt 3 Milliarden Euro an Fördergeldern bereitstellen, damit die Krankenhäuser in Projekte wie digitale Infrastruktur oder moderne Notfallkapazitäten investieren können. Konkret hat der Bundestag in § 19 Abs. 1 Vorhaben definiert, welche im Zuge der Digitalisierungsmaßnahmen gefördert werden sollen. Hierzu zählt unter anderem auch die Implementierung von Patientenportalen für ein digitales Aufnahme- und Entlassmanagement, welche einen sektorenübergreifenden Austausch zwischen Leistungserbringern, Leistungsempfängern und Kostenträgern ermöglichen. Caseform erfüllt die Fördervoraussetzungen und ist bereits in vielen Kliniken erfolgreich im Einsatz ist.

Das finanzielle Hilfsprogramm beginnt im Herbst 2020. Die Mittel werden durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) verteilt. Die Krankenhäuser schicken ihre Bedarfsmeldung an das Land, welches entscheidet, welche förderfähige Vorhaben beim BAS beantragt werden. Bis zum 31.12.2021 müssen die Landesbehörden die jeweiligen Anträge beim BAS eingereicht haben.

Dabei gibt es keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Bei der Mittelvergabe entscheiden ausschließlich der Zeitpunkt der Antragseinreichung sowie die Qualität des Antrages.

Nutzen auch Sie die Chance und schaffen Sie Caseform vor dem Hintergrund des KHZG an. Sprechen Sie uns an, wir beraten und unterstützen Sie gerne in diesem Prozess. Nehmen Sie jetzt hier Kontakt mit uns auf.

Veröffentlichung der technischen Beschreibung für den elektronischen Versorgungsplan

26.02.2024|

Pflegestützpunkte, die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI anbieten, sollen den elektronischen Versorgungsplan zukünftig weiteren Beteiligten (bspw. Ärzteschaft oder Pflegeeinrichtungen) über die Telematikinfrakstur übermitteln. Mit der Veröffentlichung der technischen Beschreibung hat die GKV-Spitzenverband jetzt [...]