Wie bereits im November 2020 erschienenen Blogbeitrag erwähnt, wurden die Pflegeberatungs-Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 7a SGB XI um die Komponente elektronischer Versorgungsplan ergänzt. Um die Klienten besser zu betreuen und zu versorgen, soll ein elektronischer Versorgungsplan zukünftig weiteren Akteuren im Gesundheitswesen einheitlich und strukturiert zur Verfügung gestellt werden.
Elektronischer Versorgungsplan, TI und KIM
Gemäß Abschnitt 2.3.3 der aktuellen Pflegeberatungs-Richtlinien wird zum Datenaustausch auf das sichere Übermittlungsverfahren der Telematikinfrastruktur (TI) der gematik zurückgegriffen. Die TI funktioniert als eigenständige Datenautobahn zwischen den verschiedenen Gesundheitseinrichtungen wie beispielsweise Pflegekassen, Ärzten oder Pflegeeinrichtungen und gewährleistet einen verschlüsselten Austausch von Personendaten. In dem Zuge sollen auch Pflegestützpunkte an die TI angebunden werden, damit der elektronische Versorgungsplan weiteren Gesundheitsdienstleistern digital bereitgestellt wird. Der Versand erfolgt dabei über KIM. KIM (Kommunikation im Gesundheitswesen, zuvor KOM-LE) ist das Kommunikationssystem der TI. Durch KIM werden Nachrichten sicher Ende-zu-Ende verschlüsselt und sektorübergreifend zwischen den Akteuren ausgetauscht, so auch der Versorgungsplan. Grundlage für das KIM-Verfahren sind gemäß technischer Beschreibung die Spezifikationen und Konzepte der gematik in der jeweils aktuellen Fassung. Dort wird verwiesen auf:
- Implementierungsleitfaden Primärsysteme
- [gemILF_PS] Systemspezifisches Konzept Kommunikation Leistungserbringer (KOM-LE) [gemSysL_KOMLE]
Komponenten für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur
Um Ihre Beratungsstelle mit der TI zu verbinden, benötigen Sie folgende technische Komponenten:
Internetanschluss:
Voraussetzung für den Anschluss an die Tl ist ein Internetanschluss mit mindestens 4 Mbit/s (Upload).
Konnektor:
Der Konnektor stellt mittels VPN (Virtual Private Network) eine sichere Verbindung zur TI her. Der Konnektor wird entweder als Hardware oder als „Konnektor as a Service“ zur Verfügung gestellt.
Software:
Um die Funktionen der TI nutzen zu können, benötigen Sie eine TI-fähige Software wie zum Beispiel CareCM als TI-Client und ein aktuelles Betriebssystem (Windows 10 64 Bit oder macOS ab 10.15).
Elektronischer Ausweis (SMC-B):
Über den Ausweis authentisieren Sie die Einrichtung gegenüber der TI. Dafür wird der Ausweis einfach in das Kartenterminal gesteckt. Nach erfolgreicher Authentisierung baut der Konnektor eine Verbindung zur TI auf.
Kartenterminal:
Das Kartenterminal liest die Daten auf dem elektronischen Ausweis und ermöglicht den Zugang zur TI.
KIM-Adresse:
Da die TI ein geschlossenes Kommunikationsnetz ist, benötigen Sie hierfür eine eigene KIM-Adresse. Die KIM-Adresse wird Ihnen von Partnern bereitgestellt und es ist derzeit noch offen, welch Partei diese Rolle übernimmt.
Finanzierung
Aktuell ist die Finanzierung bzw. der Anspruch auf Förderung für die Beschaffung der Komponenten noch nicht geklärt. Bei den Pflegestützpunkten ist davon auszugehen, dass die Kostenträger der Pflegestützpunkte die Beschaffungskosten übernehmen werden.
Unverbindliche Beratung
Gerne beraten wir Sie und geben weiterführende Informationen, sodass Sie für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur bestens vorbereitet sind und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist Herr Markus Stahl ([email protected]).
Elektronischer Versorgungsplan und Telematikinfrastruktur (TI): Das müssen Pflegestützpunkte wissen
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