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­ Akteure der deutschen Krankenhauslandschaft befürchten durch das neue MDK-Reformgesetz weitere finanzielle Belastungen, die in die Millionen gehen können. Was steckt dahinter?

Zum Jahresbeginn 2020 ist das MDK-Reformgesetz in Kraft getreten und damit auch neue Regelungen in Bezug auf die Rechnungskürzung. So werden zukünftig Rechnungen gekürzt bzw. Fehlbelegungen aufgezeigt, wenn ein Patient nicht innerhalb der entsprechenden Verweildauer entlassen und in die Nachsorge übergeleitet wird. Jedoch liegt die rechtzeitige Überleitung nicht immer in der Hand der Krankenhäuser.

In einem konkreten Beispiel des Ortenauklinikums aus Baden-Württemberg, betraf es den Fall einer 82-jährigen Patientin mit Krebs im Endstadium für die kein Pflegeplatz rechtzeitig gefunden werden konnte, wodurch es bei der Verweildauer zu einer Verzögerung von sechs Tagen kam. Dieser Fall wurde vom MDK als Fehlbelegung deklariert und die Rechnung um 2.200 € gekürzt (kma-Online).

Daher fordert der DEKV, dass eine Rechnungskürzung, die sich auf die obere Grenzverweildauer bezieht, nicht erfolgen darf, wenn die verlängerte stationäre Verweildauer darin begründet ist, dass eine Überleitung in eine notwendige Versorgung trotz Unterstützung der Kranken- und Pflegekassen nicht möglich ist.

Eine Entlassung von Patienten ist oftmals aufgrund fehlender, bzw. nur mit großem Aufwand identifizierbarer Nachsorgeangebote extrem Zeit- und Personalaufwendig und fehlende Kapazitäten bei Nachversorgern gehen zu Lasten der Krankenhäuser. Mit CareSD bewegt sich die nubedian GmbH genau an dieser Schnittstelle. Die Rückmeldungen der Anwender und die Erfahrungen in der Praxis haben dazu beigetragen, mit caseform eine technische Lösung für genau diese Herausforderungen zu schaffen.

Neben der einfachen Suche von Nachversorgern können Sie mit Hilfe der Statistikfunktion in caseform gegenüber dem MDK ganz einfach nachweisen, dass Sie rechtzeitig mit der Nachversorgersuche begonnen haben. Ergebnis der Suche ist immer auch ein transparenter Nachweis darüber, wie viele und welche Nachversorger Sie angeschrieben haben. Das bedeutet, caseform kann dazu beitragen vor Strafzahlungen zu schützen.

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Veröffentlichung der technischen Beschreibung für den elektronischen Versorgungsplan

26.02.2024|

Pflegestützpunkte, die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI anbieten, sollen den elektronischen Versorgungsplan zukünftig weiteren Beteiligten (bspw. Ärzteschaft oder Pflegeeinrichtungen) über die Telematikinfrakstur übermitteln. Mit der Veröffentlichung der technischen Beschreibung hat der GKV-Spitzenverband jetzt [...]