Seit dem 25.05.2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) mit zahlreichen neuen rechtlichen Vorgaben in Kraft getreten. Neu sind dabei vor allem die hohen Bußgelder, die bei einem Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung drohen. Alle Verfahren, mit welchen personenbezogene Daten verarbeitet oder gespeichert werden, müssen hinsichtlich Erfüllung der neuen Vorgaben geprüft werden.
Als Vorreiter in Sachen Datenschutz und modernen Technologien erfüllen unsere Softwarelösungen die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung. Gemeinsam mit unserem Datenschützer haben wir unsere Verfahren frühzeitig überprüft und angepasst. Unsere Kunden profitieren davon in doppelter Hinsicht. Zum einen wurde das Vertragswerk inklusive Auftragsverarbeitungsvertrag direkt angepasst und proaktiv an unsere Kunden und Interessenten versendet und zum anderen unterstützen wir unsere Kunden mit Verfahrensverzeichnissen, Datenschutzkonformen Dokumenten in CareCM, wie beispielsweise der Einverständniserklärung für die Klienten.
Für weitere Informationen zum Thema Datenschutz und damit verbunden der Software CareCM, kontaktieren Sie uns einfach.
Veröffentlichung der technischen Beschreibung für den elektronischen Versorgungsplan
Pflegestützpunkte, die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI anbieten, sollen den elektronischen Versorgungsplan zukünftig weiteren Beteiligten (bspw. Ärzteschaft oder Pflegeeinrichtungen) über die Telematikinfrakstur übermitteln. Mit der Veröffentlichung der technischen Beschreibung hat die GKV-Spitzenverband jetzt [...]
Gewinn der KKB Ausschreibung: Bayern setzt auf nubedian für das digitale Entlassmanagement
Die Klinik-Kompetenz-Bayern, die Bayerische Krankenhausgesellschaft und die Klinik IT Genossenschaft führen ein gemeinsames Patientenportal ein. Im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens hat die nubedian GmbH gemeinsam mit Siemens Healthineers den Auftrag erhalten. Damit werden zukünftig über [...]
Elektronischer Versorgungsplan und Telematikinfrastruktur (TI): Das müssen Pflegestützpunkte wissen
Wie bereits im November 2020 erschienenen Blogbeitrag erwähnt, wurden die Pflegeberatungs-Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 7a SGB XI um die Komponente elektronischer Versorgungsplan ergänzt. Um die Klienten besser zu betreuen und zu versorgen, soll [...]