Die Software zur Pflegeberatung CareCM wird bereits über 10 Jahre in engem Austausch mit unseren Kunden kontinuierlich an die Anwenderbedürfnisse angepasst und weiterentwickelt. Durch das Portieren von CareCM auf die Cloud-Plattform SmartWE der CAS Software AG können wir der Rolle als innovativer Pionier in der digitalen Pflegeberatung gerecht werden. Wir sind stolz, nachstehend weitere Zusatzfunktionen vorzustellen, um BeraterInnen im Gesundheitswesen, bspw. in Pflegestützpunkten, bei Kostenträgern, Wohlfahrtsverbänden, Kommunen oder in Krankenhäuser bestmöglich zu unterstützen.

Zwei-Faktor-Authentifizierung

Für die Erhöhung der Datensicherheit können Kunden nun entscheiden, ob Sie für die Anmeldung eine zusätzliche Sicherheitsstufe schaffen und einen zweiten Faktor, sowohl software- als auch hardwarebasiert, einsetzen wollen. Dabei werden 2 Faktoren aus den Kategorien Wissen (Passwort) und Besitz (Einmalpasswort-Token) zur Benutzeridentifikation eingesetzt.

Online-Videoberatung

Entsprechend der Anforderungen einiger Kommunen während der Pandemie ein datenschutzkonformes Tool für die Videoberatung einsetzen zu wollen, kann in CareCM 2.0 die Videoberatung integriert und durchgeführt werden. Möglich ist dies durch eine API, mit welcher CareCM 2.0 auch an andere Programme angebunden werden kann. Damit können Rat- und Hilfesuchende ihr persönliches Beratungsgespräch einfach, schnell und bequem von zu Hause oder unterwegs durchführen. Weiterhin ist es möglich, Formulare und Informationen gemeinsam anzuschauen und zu besprechen.

Offline-App

Die App CareCM 2.0 mobil befähigt BeraterInnen nun auch während Hausbesuchen ohne Internet zu dokumentieren und die Situationen vor Ort zu erfassen und ggf. auch per Foto festzuhalten. Damit können Sie ortsungebunden arbeiten und erhalten Flexibilität in ihrem Dienstleistungsangebot.

E-Signatur

Im Rahmen der Formularabwicklung zwischen Beratungsstelle und KlientIn führt das Ausdrucken von Dokumenten zu Technologiebrüchen. Die für die Beratung erforderlichen Formulare, wie die Datenschutzerklärungen – oder das Einverständnis zur Datenweiterleitung, können nun direkt auf dem Smartphone oder Tablet unterschrieben und digitalisiert werden. Dadurch gehören diese Technologiebrüche der Vergangenheit an und BeraterInnen werden in Ihrer Arbeit maximal unterstützt.

Veröffentlichung der technischen Beschreibung für den elektronischen Versorgungsplan

26.02.2024|

Pflegestützpunkte, die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI anbieten, sollen den elektronischen Versorgungsplan zukünftig weiteren Beteiligten (bspw. Ärzteschaft oder Pflegeeinrichtungen) über die Telematikinfrakstur übermitteln. Mit der Veröffentlichung der technischen Beschreibung hat der GKV-Spitzenverband jetzt [...]