Seit dem 25.05.2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) mit zahlreichen neuen rechtlichen Vorgaben in Kraft getreten. Neu sind dabei vor allem die hohen Bußgelder, die bei einem Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung drohen. Alle Verfahren, mit welchen personenbezogene Daten verarbeitet oder gespeichert werden, müssen hinsichtlich Erfüllung der neuen Vorgaben geprüft werden.
Als Vorreiter in Sachen Datenschutz und modernen Technologien erfüllen unsere Softwarelösungen die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung. Gemeinsam mit unserem Datenschützer haben wir unsere Verfahren frühzeitig überprüft und angepasst. Unsere Kunden profitieren davon in doppelter Hinsicht. Zum einen wurde das Vertragswerk inklusive Auftragsverarbeitungsvertrag direkt angepasst und proaktiv an unsere Kunden und Interessenten versendet und zum anderen unterstützen wir unsere Kunden mit Verfahrensverzeichnissen, Datenschutzkonformen Dokumenten in CareCM, wie beispielsweise der Einverständniserklärung für die Klienten.
Für weitere Informationen zum Thema Datenschutz und damit verbunden der Software CareCM, kontaktieren Sie uns einfach.
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Übergangspflege im Krankenhaus nach § 39e SGB V: So erfolgt der Nachweis im Krankenhaus
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