Pflegestützpunkte, die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI anbieten, sollen den elektronischen Versorgungsplan zukünftig weiteren Beteiligten (bspw. Ärzteschaft oder Pflegeeinrichtungen) über die Telematikinfrakstur übermitteln. Mit der Veröffentlichung der technischen Beschreibung hat der GKV-Spitzenverband jetzt den lang ersehnten Grundstein gelegt. 

In den letzten zwei Jahren gab es wiederholt Verzögerungen bei der Veröffentlichung der technischen Beschreibung für die einheitliche Struktur des elektronischen Versorgungsplans. Nun hat der GKV-Spitzenverband die finale Anlage veröffentlicht, was den Startschuss für die Schaffung der Voraussetzungen bedeutet, um individuell erforderliche Hilfen im Rahmen der Pflegeberatung über die Telematikinfrastruktur mit anderen Versorgungsakteuren digital zu teilen.

Die technische Anlage wurde im Dezember 2023 veröffentlicht und ist ab dem 01.07.2024 gültig. Darin wird u.a. aufgezeigt, dass die PflegeberaterInnen zukünftig den elektronischen Versorgungsplan weiteren Gesundheitsakteuren übermitteln. Das sind konkret: Pflegekasse, Ärzteschaft, Pflegeeinrichtungen und/oder eine Beratungsstelle der Kommune. Das Format der Daten des elektronischen Versorgungsplans ist dabei FHIR (XML). Um sicherzustellen, dass Versorgungspläne klar identifiziert und unterschieden werden können, erhält jeder von ihnen eine eindeutige Kennung, die als Versorgungsplan-ID bezeichnet wird. Diese Kennung wird vom Ersteller des Versorgungsplans festgelegt und bleibt unverändert, während der Plan verwendet wird. Die Versorgungsplan-ID muss für das gesamte Verfahren, also für alle beteiligten Stellen, eine eindeutige Zuordnung ermöglichen.

Weiterhin beinhaltet die technische Anlage :

  • Beschreibung der Prozesse für die Datenübertragung
  • Prinzipien, die der Datenübermittlung zugrunde liegen
  • Erklärung zur Verwendung der Telematikinfrastruktur
  • Beschreibung des Inhalts und des Dateinamens der KIM-Nachricht
  • Verfahren zur Verschlüsselung und Signatur der KIM-Nachricht
  • Beschreibung der verschiedenen Datensätze, einschließlich des elektronischen Versorgungsplans und der Fehlernachricht

Wir sind begeistert, dass wir zusammen mit unseren Kunden mithilfe unserer Lösung CareCM diese Möglichkeit mitgestalten und die verschiedenen Akteure digital zusammenbringen können.

Hier gelangen Sie zur technischen Beschreibung.

Hier finden Sie alle Hintergrundinformationen zum Thema elektronischer Versorgungsplan.

Kooperation zwischen nubedian und Sanitätshaus Aktuell: Entlassplattform um Hilfsmittelanbieter erweitert

05.05.2021|

Gemeinsame Weiterentwicklung der digitalen Entlassmanagement-Plattform „Caseform“ für den Bereich Hilfsmittel-Versorgung  Software gilt als wichtiger Meilenstein für die im Krankenhauszukunftsgesetz vorgeschriebenen Digitalisierungsmaßnahmen in Kliniken Ab Mai 2021 können Krankenhäuser vom neuen digitalen Hilfsmittel-Rundruf auf Caseform [...]

nubedian und Dedalus schaffen HL7-Schnittstelle zwischen Caseform und ORBIS

14.04.2021|

Mit Caseform bietet nubedian eine Entlass- und Überleitungsplattform und schafft Zugang zu bestehenden Netzwerken mit allen beteiligten Akteuren wie Akutkrankenhäuser, Pflege, Hilfsmittelanbieter/Homecare-Unternehmen, Kostenträger und Reha-Einrichtungen. Das Krankenhausinformationssystem ORBIS der Dedalus HealthCare GmbH optimiert Arbeitsabläufe [...]